Organe

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das höchste Organ und bestimmt als solches die strategische Ausrichtung und Zielsetzung sowie die durchzuführenden Programme.

Der Verwaltungsrat besteht aus 5 Mitgliedern und bleibt fünf Jahre im Amt. Der aktuelle Verwaltungsrat (2023-2028) besteht aus folgenden Personen:

  • Christian Plieger
    Präsident
  • Corinna Felderer
    Vizepräsident
  • Thomas Aichner
  • Martin Gebhard Thaler
  • Rita Trojer

Präsident

Der Präsident des Verwaltungsrates ist der gesetzliche Vertreter des Betriebes und übt die ihm gesetzlich und aufgrund der Satzung und der betriebsinternen Ordnungen zustehenden Aufgaben aus. Er pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und soziosanitärer Dienste und Maßnahmen, mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften.

Direktor

Der Direktor ist die ranghöchste Führungskraft innerhalb des Betriebes und ist für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich, wobei er sich zwecks Beschaffung der notwendigen Dienste und Mittel der ihm zugewiesenen Humanressourcen sowie der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Ressourcen bedient. Er ist für die korrekte Verwaltungsführung sowie für die Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Verwaltung verantwortlich. Im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes und unter Berücksichtigung der in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallenden Ordnungen wird ihm die weitgehendste Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste unter Beachtung der Ordnung des Betriebes und in den in der genannten Ordnung festgesetzten Grenzen sowie unter Beachtung des Arbeitsvertrages zuerkannt.

Rechnungsprüfer

Der Rechnungsprüfer wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.

Direktionsausschuss

Der Direktionsausschuss besteht aus dem Direktor, den Bereichsverantwortlichen (BV) sowie den Verantwortlichen der Betriebseinheiten. Seine Aufgaben sind:

  • die Erarbeitung der strategischen Ziele und der Bereichsziele
  • die Planung, Abstimmung und Evaluation der Projekte
  • die Festlegung des Schulungsbedarfes
  • die Koordination und Abstimmung zwischen den verschiedenen Bereichen
  • der Informationsaustausch
  • die Ressourcenplanung
  • die Ermittlung und Klärung von Problemen

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