Digitale Amtstafel

Anweisung bezüglich der Veröffentlichung der Maßnahmen
Gemäß Artikel 32 Gesetz Nr. 69/2009, hat ab dem 01.01.2010 die rechtlich bindende Kundmachung von Akten und Verwaltungsmaßnahmen durch die Veröffentlichung auf den Internetseiten der öffentlichen Körperschaften zu erfolgen. Auf dieser Webseite werden Kopien der Verwaltungsmaßnahmen veröffentlicht. Das Original der Maßnahme wird in den Akten der Sarner Stiftung aufbewahrt. Wie vom Artikel 20 des Regionalgesetzes Nr. 07/2005 vorgesehen, werden die von den Organen der Sarner Stiftung getroffenen Verwaltungsmaßnahmen innerhalb von 10 Tagen nach deren Erlass für 10 aufeinander folgende Tage veröffentlicht.


Anweisung bezüglich Schutz von personenbezogenen Daten
Die Notwendigkeit, ein hohes Maß an Schutz der mit den personenbezogenen Daten verbundenen Rechten und Freiheiten zu garantieren (Artikel 2 Leg. Dekr. 196/2003), stellt kein Hindernis zur Transparenz der öffentlichen Verwaltung dar. Bei der Veröffentlichung von Verwaltungsmaßnahmen auf dieser Webseite, orientiert sich die Sarner Stiftung an den „Leitlinien für die Veröffentlichung von Akten und von Dokumenten der Lokalkörperschaften“, die von der Datenschutzbehörde am 19.04.2007 erlassen wurden.

In Anbetracht, dass die Ausbreitung von sensiblen Daten streng verboten ist und nach Einsichtnahme in die Newsletter der Datenschutzbehörde Nr. 311 vom 17.11.2009, werden keine Personalien angegeben und Vor- und Nachnamen durch den Anfangsbuchstaben bzw. durch Asteriskus oder durch numerische Kodierungen ersetzt. Der Zugang zu den Daten, in den festgesetzten Grenzen laut Leg. Dekr. 196/2003, bleibt gewährleistet.

Veröffentlichungen / Pubblicazioni

 

Beschlüsse Verwaltungsrat / Deliberazioni del CdA

 

Entscheidungen Direktor / Determinazioni del Direttore

 

Dekrete Präsident / Decreti del Presidente

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Im Mittelpunkt stehen die Heimbewohner und Patienten

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